Gebührenerhöhung an der Bornheimer Musikschule e. V.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie vielleicht bereits der Presse entnommen haben, ist es nach Auslegung der Sozialversicherungsgesetze durch das Bundessozialgericht erforderlich geworden, die Honorarverträge unserer Lehrer:innen in Angestelltenverhältnisse umzuwandeln.
Das heißt, dass auch wir in Zukunft unsere Lehrkräfte nicht mehr auf Honorarbasis, sondern mit Angestelltenvertrag beschäftigen und auf Arbeitsverträge umstellen müssen.
Mit diesem großen Schritt der Veränderung haben wir es uns nicht leicht gemacht, da natürlich die verschiedensten Interessen aller Beteiligten zu berücksichtigen sind.
Daher teilen wir Ihnen hiermit mit, dass wir die Gebühren für Unterrichtsentgelte und Leihinstrument ab dem 01. Februar 2025 anheben.
So sieht es nun aus:
Die Unterrichtsentgeltgebühren steigen im Durchschnitt um 18 % - so steigt beispielsweise die Gebühr für 30 Minuten Einzelunterricht (bis 25 Jahre) von derzeit 72€ auf 85€ monatlich, die Gebühr für die musikalische Früherziehung (60 Min) von 27,20€ auf 32,00€. Der Erwachsenenzuschlag wird zudem von 2 auf 5% angehoben.
Bei den Leihinstrumenten steigt die Gebühr für ein Leihinstrument von 15,00€ auf monatlich 18,00€. Wir weisen darauf hin, dass ab 2026 für alle Instrumente ab dem dritten Jahr die Ausleihgebühr 25,00€ betragen wird.
Unverändert bleibt die Höhe der Mitgliedsbeiträge und die Ermäßigungen (Familien- und Sozialermäßigung und Förderpool). Unverändert bleiben auch die Gebühren für den gesamten Jekits-Unterricht in den sechs Grundschulen, die mit uns kooperieren.
Die Teilnahme an Ensembles für Schüler:innen ist ebenfalls weiterhin kostenlos, da das gemeinsame Musizieren einen wesentlich Aspekt der Ausrichtung der Bornheimer Musikschule ausmacht.
Die Übersicht über die neuen Unterrichtsentgelte ab Februar 2025 sehen Sie im Anhang.
Wir räumen Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zum 20.12.2024 ein.
Dazu muss bis zu den Weihnachtsferien ein formloses Kündigungsschreiben bei uns eingehen.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis für diesen Schritt, aber diesen veränderten Rahmenbedingungen müssen wir uns anpassen.
Mit freundlichen Grüßen
Marie-Therese van den Bergh Mary Schirilla
Vorstandsvorsitzende Schulleiterin
Unterrichtsfreie Tage im Schuljahr 2024/2025
Bewegliche Ferientage und Ausgleichstage im Schuljahr 2024/2025
Bewegliche Ferientage:
Laut Geschäftsordnung der Musikschule sind die folgenden Karnevalstage unterrichtsfrei, einzige Ausnahme ist der JeKits - Unterricht und JeKits-Ensembles in der Grundschule in Hersel, dieser findet an Aschermittwoch statt:
Weiberfastnacht, 08.02.2024
Karnevalsdienstag, 13.02.2024
Aschermittwoch, 14.02.2024
(Rosenmontag, 12.02.2024 ist ein Ferientag in NRW und somit ebenfalls unterrichtsfrei.)
Neben den landeseinheitlich festgelegten Ferientagen haben die Schulen in Nordrhein-Westfalen als Teil der Schulordnung die Möglichkeit, zusätzlich bis zu vier bewegliche Ferientage einzurichten.
Da diese Ferientage an allen Schulen unterschiedlich festgelegt werden, legt die Musikschule ihre eigenen beweglichen Ferientage fest.
Als bewegliche Ferientage hat die Musikschule den Karnevalsfreitag, den Freitag nach Christi Himmelfahrt und den Freitag nach Fronleichnam festgelegt.
Diese fallen in diesem Jahr auf folgende Termine:
Freitag, 09.02.2024 Karnevalsfreitag
Freitag, 10.05.2024 nach Christi Himmelfahrt
Freitag, 31.05.2024, nach Fronleichnam
Ausgleichstage
Da laut Geschäftsordnung pro Schuljahr an der Bornheimer Musikschule e. V. einheitlich 36 Jahreswochenstunden Unterricht erteilt werden, können zu den Ferientagen noch Ausgleichstage hinzukommen. Diese werden zu Beginn des Kalenderjahres festgelegt.
Die Ausgleichstage für das Schuljahr 2024/2025 – also unterrichtsfreie Tage - sind:
Mittwoch, 22.05.2024 nach den Pfingstferien
Mittwoch, 21.08.2024 nach den Sommerferien
Freitag, 04.10.2024 nach dem Tag der deutschen Einheit
Donnerstag, 31.10.2024 vor Allerheiligen
Dienstag, 07.01.2025 nach den Weihnachtsferien